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Zeugen Kölner Brau-Kultur 1396 - 1996 | Begleitbuch der Ausstellung zur 600-Jahrfeier der St. Peter von Mailand Bruderschaft

Zeugen Kölner Brau-Kultur 1396 - 1996
Begleitbuch der Ausstellung zur 600-Jahrfeier der St. Peter von Mailand Bruderschaft

4.01-4.10. Ausstellung: Brauer, Zunft und Gaffel

4.1. Erzbischof setzt zwei Brauer zu Schöffen des Kölner Hochgerichts ein. 17.4.1259

Ausf., lat., Pergament. - NW Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kurköln Urk.85. Eigentum des Landes NRW - Druck: Quellen 2,395 S.412f. (ohne Abbildung)

Im Kampf um die Stadtherrschaft setzte der Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden anstelle der abgesetzten Hochgerichtsschöffen 26 neue ein, darunter auch einige Handwerker. Zu ihnen gehörten Bodo, der Brauer, dessen Brauhaus in der Schildergasse lag, und Johann van Rile, der wohl identisch mit dem gleichnamigen Brauer war, der damals Marzellenstraße 82 wohnte. 3 Jahre später wurden die neuen Schöffen, die in Gotfrit Hagens Reimchronik verspottet werden, wieder abgesetzt und eingekerkert.

Lit.: Groten, Köln S.209f

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4.2. Zweiundvierzig Brauer unter den reichen Kölnern. Nach 23.6.1417.

Aufzeichnung. - HASTK, Zunft A 2, Bl. 9r-v.

Aufzeichnung. - HASTK, Zunft A 2, Bl. 9r-v.

Unter den insgesamt 1373 vermögenden Kölnern, denen es der Rat zumutete, 1 Gulden Kopfsteuer für die Schleifung der Deutzer Befestigungen zu zahlen, sind in der nach den 22 Gaffeln geordneten Liste auch 42 Brauer mit Namen aufgeführt, die nach ihrem versteuerten Einkommen als besonders wohlhabend galten.

Lit.: Militzer, Vermögende Kölner.

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4.3. Johann Toussyn: [Kölner] Bierbrauer (Braisseur) und Jungfrau (Baisseresse). Köln um 1650.

Kupferst., bez.: LToussijn invenit. H.Loft7er fecit. G.Altzenbach excu(di)t Colioniae. Köln: Gerhard Altzenbach. 267x162 mm. Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Inv.Nr. HB 15117/1386 (kein weiteres Exemplar bekannt). (ohne Abbildung)

Da Johann Toussyn, der Zeichner, Heinrich Löffler, der Stecher und Gerhard Altzenbach, der Verleger dieses Blattes aus einer überaus seltenen Folge von Handwerkerdarstellungen Kölner waren, darf man unterstellen, daß hier unter den Bezeichnungen "Bierbrewer. Braisseur"und 'lungfraw Braisseresse" ein modisch gekleideter Kölner Brauer mit seiner zukünftigen Frau vorgestellt wird. Im Hintergrund sind vor dem Brauhaus Brauerknechte beim Bierbrauen und Faßtransport zu sehen. Darüber das weitverbreitete Brauerwappen mit Malzschaufeln und Maischegabel, jedoch ohne Kölner Kronen. In Deutsch und Französisch ist in Kartuschen unterhalb des Brauers zu lesen:"Zart schön Jungfraw, euch ist bewust, Das Bräwerhandwerck, welch ein Lust. Es wird gebraucht in aller Welt, Gibt taglich Nahrung und gut Gelt." und unterhalb der Jungfrau: "Diß ist mir freylich wol bewust, Hab auch darzu ein grossen Lust. Wil auch darin stehts fleissig seyn, Den Leuthen zapffen in gemein."

Abb.: Diederich, Deutsches Leben 2,1155; Jung, Bier S. 62

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4.4. Ein späterer Kölner Kurfürst im Anschreibebuch des Brauers Engelbert Löhr. 1746-48.

HASTK, Rechn. 1503, hier Bl. 88v-89. (ohne Abbildung)

Engelbert Löhr war mehrfach Amtsmeister des Brauamtes, saß 1747-1774 im Stadtrat und starb 1777. Sein Kunden- oder Anschreibebuch der Jahre 1735-52 ist erhalten geblieben. Löhr hat für jeden Kunden solange die Bierlieferungen mit Preis eingetragen, bis bezahlt wurde. Dann hat er alle Eintragungen durchgestrichen. Kunde war 1746-48 auch Graf (Max) Friedrich von Königseck-Rotenfels, später von 1761-84 Erzbischof und Kurfürst von Köln. Er bezog in 24 Monaten für insgesamt 64 Taler fast 32 Ohm oder ca. 43 hl Bier.

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4.5. Erster Amtsbrief für die Brauerzunft. 31.10.1497

Abschrift (16.Jh.) - HAStK, Zunft A 3 (Zunftkopiar) Bl. 191r-194v. - Druck: Loesch 1,6, S.15-19. (ohne Abbildung)

Die meisten Kölner Zünfte oder Ämter hatten ihre Amtsbriefe (Zunftordnungen) bereits 1396/97 vom Rat erhalten oder bestätigt bekommen. Das Brauamt scheint zunächst (entgegen Schebens Meinung) keinen Bedarf gehabt zu haben. Erst 100 Jahre später erteilen Bürgermeister und Rat dem Brauamt (die gemeine Brudere der Broderschafft vann dem Browampte), das gebeten hatte, ihm seine alten Gewohnheiten zu bestätigen und einen Amtsbrief "gleichs andern Ampten binnen unßer Statt gesessen" zu erteilen, eine solche Zunftordnung. Aus dem Gewerbeleben der Brauer gab es offenbar nur wenig zu regeln, dafür um so mehr das Miteinander im Zunfthaus. Die Ausfertigung hat sich nicht erhalten.

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4.6. Amtsschild der Kölner Brauerzunft.1763

Schild Messing 140x117 mm. - KSM lnv.Nr.H.M. 1912/-164. Foto RBA L4096/ 38, L4827/31.

Messing 140x117 mm. - KSM lnv.Nr.H.M. 1912/-164. Foto RBA L4096/ 38, L4827/31.

Umgeben von der Umschrift "EYN ERSAMB AMBT DER BRAVER 1763" und den 3 Kölner Kronen sind die Brauerembleme Bottich, Malzschaufel, Maischegabel, Hopfendolde und Gerstenähre dargestellt. Der Zweck des Schildes ist unbekannt; ob es zur Schmückung der Bahre eines verstorbenen Zunftmitglieds diente, ist fraglich, denn 1798/99 werden in den Inventaren des Zunfthauses 4 "Amtsschilder mit dem Wapen, welche bey den Begenknüssen gebraucht werden", erwähnt, die aber aus Silberwaren und 6 Pfund wogen (Nr. 4.29.).

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4.7. Hausmarken und Sitzordnung im Zunfthaus der Brauer auf der Gaffelstube. 1595?

Aufz. - HASTK, Reichskarmmergericht C 100/2 ll, Bl.345-356, hier 353v.

Aufz. - HASTK, Reichskarmmergericht C 100/2 ll, Bl.345-356, hier 353v.

Als Anlage zum Prozeß des Brauamtes gegen Johann und Peter Oeckhoven wurden in einem Heft alle Hausmarken in der Reihenfolge abgezeichnet, wie sie in der Gaffelstube auf Schildern an der Wand hinter den Sitzen der Gaffelgenossen hingen, geordnet nach dem Alter der Gaffelzugehörigkeit. Die ältesten der insgesamt 130 Mitglieder waren noch vor 1549 beigetreten, die jüngsten 1591 oder bald darauf. Der Schild Peter Oeckhovens, der ursprünglich auf Platz 43 hing, sollte künftig, nach seiner Wiederaufnahme in das Brauamt, auf Platz 109 hängen.

Lit.: Scheben, Zunfthaus S. 63f.

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4.8. Das letzte Rechnungsbuch der Brauerzunft. 1743-97

178 Bll. beschrieben. - HASTK, Zunft A 200 Bl. 177v- 178r. (ohne Abbildung)

Das Buch enthält nur die jährlich von den scheidenden Amtsmeistern abgelegten Abrechnungen über die Einnahmen der Zunft, besonders Gebühren für die Neuaufnahme neuer Meister und die Annahme von Lehrjungen. Die letzte Abrechnung der letzten Zunftmeister Johann Siegen und Christian Weidenfeld schloß Anfang 1798 mit einem Überschuß von 170 Reichstalern, 17 Albus, 4 Hellern.

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4.9. Ein Brauer als Mitglied der Verfassunggebenden \/ersammlung zur Vorbereitung des Verbundbriefes. 24.6.1396.

Aufzeichnung. - HASTK, HUA Kopiar 16, Bl. 24'. (ohne Abbildung)

Sechs Tage nach dem Umsturz, der das patrizische Regime beseitigte, trat ein Provisorischer Rat von 48 Mitgliedern zusammen, der die neue Verfassung, den Verbundbrief, ausarbeitete. Eine Gruppe unter den Mitgliedern bildeten 27 Angehörige der späteren Gaffeln, darunter auch "Peter van Neyl, Bruwer".' Er gehörte, neben seinem Brauerkollegen Gerlach von Stammheim, seitens der Brauergaffel auch dem ersten regulären Rat an, der Weihnachten 1396 antrat, sowie den Räten von 1399 und 1402.

Lit.: Herborn, Führungsschicht S. 301ff., 578., Militzer, Ursachen S. 228ff

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4.10. Der Kölner Verbundbrief, erster Schritt zu einer demokratischen Stadtverfassung. 14.9.1396.

Ausf., Pergament, Großes Stadtsiegel und 22 Gaffelsiegel. - HASTK, HUA K/5788/2. - Druck: Stein 1,52 S.187-198, Übersetzung: Dreher, S. 61-66. Vgl. Abb. S. 75. (ohne Abbildung)

Nach dem Sturz der Geschlechterherrschaft gaben sich Bürgermeister und Rat im Verbund mit der gesamten, in 22 Gaffeln gegliederten Gemeinde der Kölner mit dem Verbundbrief eine neue Verfassung, die erstmals breiteren Schichten die Möglichkeit bot, sich am politischen Leben zu beteiligen, und 400 Jahre in Geltung bleiben sollte. Vornehmlich wird die Ratswahl geregelt: Der Rat besteht aus 49 Mitgliedern, die je zur Hälfte zu Johannis (24.Juni) und zu Weihnachten (25.Dezember) für ein Jahr gewählt werden; 17 bzw. 15 Räte werden direkt von den Gaffeln gewählt, den Rest, das sogenannte Gebrech von 7 bzw. 6 Ratsherren, wählte sich der Rat selbst hinzu. Eine Gaffel konnte 4, 10 Gaffeln nur 1 und 11 Gaffeln je 2 Ratsherren wählen, darunter die Brauer, die im Verbundbrief an 13. Stelle unter den Gaffeln auftreten: "(Wir) van den Bruweren myt denghenen, dye zo uns verbunden synt". Besiegelt wurde der Verbundbrief mit dem großen Stadtsiegel und den Siegeln aller 22 Gaffeln. Außer dem Rat erhielt jede Gaffel ein Exemplar; von den ursprünglich 23 Exemplaren sind noch 10 vorhanden, davon 5 in Köln, die anderen in Brüssel, Düsseldorf, London, Nürnberg und Paris. Ob sich darunter das Exemplar der Brauergaffel erhalten hat, ist unbekannt.

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