Kölner Brauerei-Verband e.V., Cäcilienkloster 10, 50676 Köln
Druckversion der Seite: Kölner Brauerzunft feiert 550-jähriges Jubiläum - Dienstag, 30. April 2024
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Kölner Brauerzunft feiert 550-jähriges Jubiläum

(Aus: DIE BRAUWELT, Heft 21, 7. November 1946)

Man schrieb zu Köln am Rhein den 14. September 1396, als jene "unabänderlich" in 22 Gaffeln d. h. in politische Zünfte geeinten und fortan das Stadtregiment tragenden Bürger mit der Unterschrift "myt denghenen, dye zo uns verbunden synt" im "Verbundbrief" der damals größten und volksreichsten Stadt des Reiches eine neue demokratische Verfassung schufen.

In diesem 1396 aufgestellten "Verbundbrief" erscheint die Korporation der Kölner Brauer zum ersten mal "urkundlich" aufgezeichnet. Die Tradition der alten Zünfte wirkt nun, wenn auch nicht überall sichtbar hervortretend, wie bei der "Petrus Bruderschaft der Brauer in Köln" geistig bis in unsere Gegenwart fort. Von den Meistern jenes Verbundbriefes geht die Lehre aus, dass bei aller Notwendigkeit und Bedeutung des Organisatorischen nicht die Form das Entscheidende ist: der Geist ist es, der lebendig macht. Geist aber ist Ordnung und innere Ausgeglichenheit der Kräfte. Anlässlich der Wiederkehr der Ausstellung des Verbundbriefes, der den Brauern die Gaffel (d. h. politische Zunft) und das Amt (d. h. die Wirtschaftszunft) zusammen verbriefte, kann das Kölner Braugewerbe mit Recht darauf hinweisen, dass es sich als ein Musterbeispiel dafür bezeichnen kann, wie sich ein "uraltes Handwerk", ganz aus sich heraus zu einer blühenden Industrie entwickelt hat und dass sich dies nirgendwo so deutlich ausgeprägt hat, wie in Köln, wo Industrie und Handwerk im Brauwesen bis in unsere Gegenwart nebeneinander bestehen und sich beide in einer stolzen Tradition "geistig miteinander verbunden" fühlen, und dass es zum dritten gerade hierin jenen geistigen, auf unsere Gegenwart überkommenen Schatz besitzt, von dem es - wie die Festansprache verlautbarte – "in der Unsicherheit unseres Heutigen zehren und aus dem Braugewerbe Mut für das Morgen gewinnen und schöpfen kann".

Bei dem denkwürdigen Festakt im Hörsaal 4 der Kölner Universität, zu dem im Kreise der Mitglieder des Kölner-Brauerei-Verband e.V. auch ungezählte Prominente aus Regierung, Stadtverwaltung Behörden, Wirtschaft und aus dem Brauerei- und Mälzerei-Gewerbe sich eingefunden hatten wurde die erfreuliche Tatsache festgestellt, dass die Stadt Köln eine "gärfreudige Stadtverwaltung" besitzt die für die Belange des Brauwesens Verständnis entgegenbringt und die es nicht zuletzt auch versteht sich mit mutiger Tat zukunftweisend für die edle Bierbrauerkunst einzusetzen. Wie bekannt wurde erhält die Stadt Köln binnen kurzer Zeit eine Brauerhochschule, ein Forschungs- und Lehrinstitut dessen Gründung dazu beitragen soll, Köln zum Brauerzentrum des Westens zu machen.

Die Bereitstellung des unbeschädigten früheren Verkehrs-Wissenschaftlichen Instituts als künftige Brauerhochschule mit den nötigen Verpflegungs- und Unterkunftsmöglichkeiten sei - so wurde dargelegt - als Geburtstagsgabe der Stadt Köln a. Rh. zu betrachten. Die Voraussetzungen die ein derartiges Forschungsinstitut an Klima und Boden stellt, sind in der Kölner Bucht gegeben. Über das von Herrn Dr. Joseph KLERSCH zur Festansprache ausgestaltete Thema "Die Geschichte des Brauereigewerbes in Köln" sei Nachstehendes berichtet: Von der Existenz eines um 1200 bereits fundierten Brauwesens berichtet das Zeitgeschehen in beredter Weise. Im Jahre 1212 führte Köln mit Kaiser Otto IV. Erlaubnis zwecks Ausbau seiner Festungsanlage den "Mahl- und Bierpfennig ein, der eine rein städtische Abgabe war.

1238 sprach ein von Kaiser Friedrich II. erwirktes "Privileg" dem Erzbischof Konrad von Hochstaden die "Erhebung einer Biersteuer" zu. Auch aus dem von Albert von Lauingen (von der Nachwelt Albertus Magnus benannt) gefällten Schiedsspruch vom Jahre 1258 geht hervor, dass die Stadt und ihr kirchliches Oberhaupt auf diese Biersteuer die Zeit von zehn Jahren jeder zur Hälfte Anspruch erhoben. In der anno 1259 urkundlich aufgezeichneten Schöffen-Ernennung des Zunftmeisters "Bruwer Bodo" wird das Bestehen einer eigen "Brauerzunft" angenommen. Als nach der anno 1253 erfolgten Heiligsprechung des Dominikanerpriors Petrus von Mailand die seit 1221 in Köln ansässigen Dominikanermönche bestrebt waren, für ihren neuen Patron einen Kreis von Verehrern innerhalb der Bürgerschaft Kölns zu gewinnen, fanden sie bei den in gutem Ruf und hohem Ansehen stehenden Brauern Anklang. So kam es, dass das Dominikanerkloster in den Kölner Brauern die willkommenen Herolde für den hell aufstrahlenden Ruhm ihres Patrons begrüßen konnten. Jedenfalls datiert seit dem 29. Apri1 1396 das Fest des 1253 heilig gesprochenen Petrus von Mailand, das mit einem eigenen Hochamt seinen Auftakt findet und bei dessen Prozession von alters her die der Bruderschaft gehörende Statue des Heiligen von den Meistern des Brauamtes umgetragen wird.

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Bis zum Jahre 1741 wurde dieser Tag mit dem abendlichen Bruderessen gekrönt, um dann späterhin nur in einer Zusammenkunft, die jedem einen Reichstaler dedizierte, auszuklingen. Von 1803 an aber, als die Übersiedlung der Bruderschaft mitsamt der Heiligenstatue und dem berühmten Gemälde der Rosenkranzkönigin in die Andreaskirche stattfand, behielt diese in allen Stürmen der Zeit und auch den 1799 erfolgten Auflösungsprozess des Zunftwesens glücklich überdauernde Brauerbruderschaft das Patronatsfest mit der Abhaltung eines kirchlichen Hochamtes bei, während man sich am Nachmittag zu gemeinsamen Ausflügen versammelt. Und so beging die Bruderschaft der Kölner Brauer im Frühling 1946 zum Festtag ihres Patrons am 29. April altem Herkommen gemäß, in feierlicher Weise, ihr 550 jähriges Stiftungsfest.

Wie aus dem 1396 aufgestellten "Verbundbrief" hervorgeht, waren der "Brauergaffel" keine anderen Wirtschaftszünfte angeschlossen; ein Umstand, der zweifelsohne die Harmonie im inneren festigte und das Ansehen nach außen hob. Der Brauerzunft stand ein auf Lebenszeit gewählter "Bannerherr" und zwei jährlich gewählte "Amtsmeister" vor; sie wirkte in dreifacher Form. Als "Brauamt" vertrat sie alle wirtschaftlichen Belange nach außen und regelte auch die auf die Ausübung des Brauhandwerks bezüglichen Fragen im Inneren. Als "Petrus Bruderschaft" oblag ihr die Erfüllung aller religiös-ethischen und sozial-karitativen Aufgaben. Als "Gaffel" wurden von ihr im Rahmen der Stadtrepublik die politischen Interessen wahrgenommen und die Standesehre überwacht; nicht zuletzt diente sie aber auch der Pflege männlicher Geselligkeit. Der Rat der Stadt übte seinerseits das ihm zustehende Recht der Aufsicht durch vier jährlich am Johannisabend gewählte Bierherren aus, die auf eine für sie geltende Dienstanweisung die "Bierrolle" feierlich durch Eid verpflichtet wurden.

Von markanten Daten ist das Jahr 14 0 8 zu nennen, in dem das vom Rat zur Sommerzeit veranstaltete "Probebrauen" stattfand. Es kamen dabei das Dünnbier, das bessere Qualität darstellende Dickbier und das inzwischen endgültig in Geltung gekommene Hopfenbier zur Herstellung. Von der "Keute", dem aus Weizen- und Hafermalz hergestellten Bier wird erst zehn Jahre später gesprochen, als man die Zahl der stark zunehmenden Braubetriebe mit 20 nennt. Im Jahre 1430 erwarb die Gaffel das in der Nähe des Rheins gelegene Haus "Slackhuyss". 1461 pachtete die Brauerzunft die "Gruitgerechtigkeit" von der Stadt. 1485 hören wir, dass die Nachbarstädte Deutz und Mülheim als Ausgangspunkte des Schwarzhandels mit fremden Bier gelten, einem Geschäft, das damals so lohnend gewesen sein muss, dass sich ein beim Schmuggel ertappter bergischer Bauer davon ein Fuder Wein erhofft hatte. Als man 1494 schrieb, verkaufte die Zunft den Hausbesitz in Rheinstromnähe und brachte das Haus "Mirweiler" an sich, in welchem sie beim Reichstag vom 25 Juni 1505 den Besuch des Kaisers Maximilians empfangen konnte. Einen Markstein bedeutet das Jahr 1497, als das Kölner Brauamt zu einem eigenen "Amtsbrief" gelangt, welcher dem Gewerbe "gleichs anderen Ampten" die rechtliche Grundlage vermittelte, sonst aber dem Amt das Brauchtum und seine Gesetze beließ, so "In Ihrs Ampts Boich clerlich geschreven stunden". Danach konnte nach 4jähriger Lehrzeit und 2jähriger Gesellenzeit der Jungbrauer nach Erreichung des Mindestalters von 22 Jahren sich selbständig machen, wenn er die dem Amte schuldigen Gebühren und Zechen sowie das Meisteressen bezahlt hatte und ein zünftiges Brauhaus ererbt, gekauft oder auf mindestens sechs Jahre gemietet hatte, es sei denn dass das Brauamt ihm die Errichtung eines neuen Brauerhauses gestattete. Das Recht der Konzessionierung neuer Brauhäuser war für das Brauamt sehr wichtig in seinem Kampfe gegen Privilegien-Überschreitung durch die Geistlichkeit, Klöster und im Kampfe gegen die Übertretung ihrer Gerechtsame durch die Schankwirte. Anno 1500 hatten die Braustätten die Zahl von 60 erreicht und der Erzbischof wurde angegangen, seine Rechte an der Gruit der Stadt Köln gegen eine Rente abzutreten. Das Brauen und Mälzen hatten die Angehörigen de Brauamtes von jeher, namentlich aber seit dem Aufkommen der "Keute" im I5 Jahrhundert in engste Verbindung mit dem Fruchthandel gebracht. (Bei Teuerungen am Fruchtmarkt verbot der Rat der Stadt z.B. anno 1457 und 1482 die Herstellung des Keutebieres.) Der Ankauf von Gerste zur Malzherstellung blieb den Brauern auch bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit erlaubt. Berufsehre und Geschäftsvorteil auf Seiten der Brauer, fiskalisches Interesse auf Seiten der Stadt Köln trafen sich wiederum in dem Bestreben die Malzherstellung und den Malzverkauf zu monopolisieren, was allerdings nur unvollkommen gelang, zumal trotz aller Bemühungen des Rates gerade die geistliche Konkurrenz der von altersher mit ordentlichen Brauereien bestehenden sechs Klöster eine ewige Klage des Brauamtes blieb.

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Um jene Zeit, als der Gebrauch der in Köln monopolisierten Gruit lange aus der Übung gekommen war, wurde trotzdem das Gruitgeld noch erhoben. Inzwischen hatte sich der Hopfen durchgesetzt, der abgabefrei war, wobei den zeitweiligen Amtsmeistern das Ankaufsrecht auf den "ersten" Hopfen zugestanden war. Wie überliefert ist, durften die übrigen Amtsgenossen, denen wiederum am Hopfenmarkt der Vorrang vor den Nicht-Einheimischen zustand, ihre Käufe ausführen, sobald die besagten Amtsmeister das Geschäft eröffnet hatten. Damals war es üblich, dem ersten Hopfen-Einbringer einen auf der Vorder- und Rückseite mit dem Brauerwappen bestickten Überwurf mit Kapuze, "Kogel" genannt, zu übereignen, was späterhin von der silbernen, innen vergoldeten sogenannten "Hopfenbell" im Gewicht von 19 Lot abgelöst wurde und sich bis zum Ende der reichsstädtischen Zeit bewährte. Die technische Fortentwicklung. wie sie von der Einführung der seit dem 15. Jahrhundert bekannten und anschließend sich ausbreitenden Untergärung hätte ausgehen können, wurde von Seiten der Stadt im vollen Einvernehmen mit dem Brauamt unterbunden, was dann 1603 dazu geführt hat, dass das Verbot der Unterhefe, auch "Kölscher Knupp" genannt, noch strenger gehandhabt wurde. Jedoch hatten sich in der jener Aufsicht des Brauamtes nicht mehr unterstehenden Nachbarschaft— an erster Stelle standen die Nippeser Brauereien — Brauer niedergelassen die fern aller technischen und moralischen Bedenken untergäriges Bier ausschänkten und sich trotz des ständig durch den' Rat erneuerten Verbots gerade aus der Stadt Köln eines regen Zulaufs erfreuten; vielleicht haben diese Vorgänge die im Kölner Volksmund für Nippes übliche Bezeichnung "Ausland" veranlasst. Mit dem Jahre 1612 errichtete die Brauerzunft einen Neubau, der den prächtigen, im Stil der niederländischen Spätrenaissance gehaltenen großen Zunftsaal aufnahm. Durch drei Jahrhunderte hatte sich die Zahl der Braustätten bei gleichbleibender Einwohnerzahl der Stadt nur um ein Sechstel vermehrt, obwohl das Hausbrauen so gut wie ausgestorben und auch der "Bierzapf" zur Ausnahme geworden war. Als die Auflösung der Zünfte Tatsache geworden, wurde das Zunfthaus der Brauer zum französischen Domäneneigentum erklärt (1799) und ging neun Jahre später als Geschenk Napoleons an die Stadt über. Auch nach der Aufhebung der Zünfte fand die Untergärung in Köln keinen Eingang, was vor allem in den technisch-betrieblichen Schwierigkeiten seinen Grund hatte. Wegen seiner erfrischenden Wirkung wurde das als "Steckenalt" bekannte geringsäuerliche Bier verkonsumiert; wurde es aber infolge Absatz- Fehleinschätzung zu sauer, entstanden daraus der Brauerei große Verluste. Von Rothschild ist dann 1830 der fehlgeschlagene Versuch unternommen worden, die untergärige Brauart in Köln einzuführen. Erst die zu Anfang der 1850er Jahre eingeführte Kellerkühlung durch Natureis bahnte der Untergärung endgültig den Weg. Bemerkenswert erscheint nun, dass nach dem Zwischenspiel der französischen Herrschaft mit der Aufhebung der Zünfte eine starke Vermehrung der Brauereien zu verzeichnen ist, deren Zahl im Jahr 1822 bereits auf 109 anstieg. 1835 zählte man derer 113 und im Jahre 1816 waren 125.Seit der Gründung des deutschen Zollvereins 1834 nimmt auch wieder in größerem Umfange die Einfuhr fremder Biere und das Anwachsen eines nicht mehr mit der Produktion verbundenen Gastwirtsgewerbes zu. 1840 wurde auf dem Perlenpfuhl zu Köln die erste bayerische Bierstube eröffnet. Im Wettbewerb überwog zunächst das Bier aus der näheren Umgebung. Die dem Brauereigewerbe abträgliche Entwicklung kommt in einem Absinken der Produktion, um 34 000 hl bis anno 1849 deutlich zum Ausdruck. Ab 1870 entstanden die ersten Malzfabriken in Köln die schnell bis auf 15 anstiegen, dann aber ab 1896 dem Gesetz der Konzentration verfielen. Auf die Kölner Verhältnisse übertragen bedeutete der Vorstoß der Untergärung gegen die Obergärung auch Kampf der Industrie gegen das Handwerk, Kampf des Großbetriebes gegen die Hausbrauerei und nicht zuletzt die Verdrängung des Familien- bzw. Einzel-Unternehmens durch die jetzt aufkommenden Aktiengesellschaften; dabei ging das Aufsteigen der untergärigen Großbrauereien mit der Eingemeindungspolitik der Stadt Köln zusammen. Während 1875 noch 110 Hausbrauereien existierten, fiel deren Zahl 1885 auf 89 und ging 1895 sogar auf 67 zurück. 1900 zählte man nur mehr 55, womit sich dann die Hausbrauerei bis zum ersten Weltkriege hielt. Jene Hausbrauereien nun, die dem Ansturm der Großbetriebe standhalten konnten, nutzten ihrerseits die Vorteile der technischen Umgestaltung und die Senkung der Erzeugungskosten zur Verbesserung der Güte ihrer Biere aus, wobei ihnen die Liebe der eingesessenen Bürgerschaft zur angestammten Hausbrauerei zustatten kam.

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Wie Dr. Klersch in seinem Vortrag darlegte, spiegelt sich zu einem guten Teil der Charakter des kölnischen Volkstums in den Schenkzimmern mit den Eigenarten ihrer Einrichtung und Bedienung wider, nicht zuletzt auch die demokratische Tradition der Stadt. Sir waren und sind heute im besten Sinne "klassenlose" Gaststätten, in denen der Akademiker, Kaufmann., Fabrikant der Handwerker und Arbeiter am gleichen Tisch friedlich und fröhlich zusammensitzen und miteinander plaudern und trinken. In ihnen war und ist ein Teil jener Stimmung geborgen, die der Kölner "Genöglichkeit" nennt und die auch den Fremden meist sofort in ihren Bann schlägt.

Im wesentlichen braut die obergärige Hausbrauerei nur für den Ausschank des eigenen Gastzimmers. Auf Grund der Eigenschaften ihrer Biere musste sich der Absatz an belieferte Gaststätten immer mehr in verhältnismäßig engen Grenzen halten. Umgekehrt war hingegen das untergärige Großunternehmen grundsätzlich von jeher auf den Absatz nach außen angewiesen. Im Verfolg alter Kölner Handelsüberlieferungen konnte ein nicht unbeträchtlicher Absatz nach Belgien und Holland erzielt werden, der 1865 mit 10263 hl seinen Höhepunkt erreicht hat. Nach der Jahrhundertwende verzeichnet die Stadtgeschichte das Ansteigen der Bevölkerung in Köln von 372000 auf 544000 im Jahre 1913. Obschon der in Köln erheblich über Reichsdurchschnitt liegende Verbrauch pro Kopf zu jener Zeit von 218 auf 154 l Bier sank, stieg der Gesamtkonsum in Köln nach einer vorübergehenden Senkung von 813000 auf 839000 hl. Infolge ihrer technischen Überlegenheit konnten sich die Großunternehmen auf Kosten der in Köln zu einem erheblichen Teil, in der Stadtumgebung fast ganz zum Erliegen gebrachten obergärigen Braustätten ausdehnen. Doch hatten auch die Hausbrauereien die Segnungen der modernen Technik zu spüren bekommen und sich zu Nutze gemacht, zudem eine Bevorzugung in der steuerlichen Belastung erhalten. Diejenigen, die es auch verstanden, den fortgeschrittenen ästhetischen Anforderungen der Gäste zu genügen sind in ihrem Verminderten Bestand krisenfest geworden. Etwa 1875 war in Köln das Flaschenbier aufgekommen, dessen Vertrieb meist durch besondere Bierverleger erfolgte, die um 1900 auf 94 und 1913 auf 111 anstiegen. Was die Zeit nach Weltkriegsende betrifft, so verzeichnet Köln nach zollamtlichen Angaben einen Rückgang von 70 auf 34 Betriebe, während die Bierproduktion im Jahr 1922 nur mehr 420 557 hl erreichte gegenüber im Jahr 1 913 634636 hl. Der Anteil der Hausbrauereien betrug aber nur noch 27566 hl. während er 1913 noch rd. 235 000 hl zählte. Von 53 vorhandenen Hausbrauereien bei Kriegsausbruch 1914 bestanden 1923 nur mehr 22; Wieder drohte dem handwerklichen Brauer in Köln der Untergang. Mit der Währungs-Gesundung schickten sich die untergärigen Brauereien an, auf der Grundlage der Pi1sener Geschmacksrichtung ein gütemäßig gehaltvolles Bier herzustellen. Nicht gelungen aber ist es, in nennenswertem Umfang die entfernteren Märkte zu gewinnen; auch das Verlangen der Kölner Biertrinker nach Güte und Abwechslung mit fremden Markenbieren behauptete sich weiterhin. Diese für das Kölner Braugewerbe, vornehmlich für die untergärigen Großbrauereien ungünstige Entwicklung hängt mit den im 19. Jahrhundert gemachten Fehlern in der Absatzpolitik zusammen. Nach den Jahren 1925 bis 1929, die eine Zeit der Ruhe und des Aufstiegs anzukündigen schienen, folgte die Weltwirtschaftskrise, die wiederum den Kampf um den Absatz in einer Weise verschärfte, der zu den bedenklichen Folgeerscheinungen führen musste. In Köln, wo der Wettbewerb seit jeher stark war, gehen die Bemühungen der Brauereiverbände um die Bildung eines Kartells im Bestreben die schlimmsten Auswüchse zu beseitigen, die meist an den Außenseitern scheiterten — bis auf das Ende des vorigen Jahrhunderts zurück. 1892 schlossen sich die Brauereien zum "Verein der Brauereien von Köln und Umgebung gegen Verrufserklärung e.V." zusammen. Der Verband wurde, nachdem mit der Ausdehnung der sozialen Fronten 1904 der "Boykott-Schutzverband Rheinisch-Westfälischer Brauereien" mit dem Sitz in Dortmund entstanden war, 1906 wieder aufgelöst. 1904 wurde für Köln der erste Tarifvertrag abgeschlossen und 1910 stellte man beim Brauer- und Boykott-Verband einen Tarif auf, der von Köln bis Hamm Gültigkeit hatte. Die 1909 erfolgte Biersteuererhöhung brachte wieder Leben in den Verbandsgedanken, zugleich aber das Ende des lokalen Gemeinschaftsgedankens. Lokale Organisationen, die kurz vor dem ersten Weltkrieg durch den "Verband Rheinisch-Westfälischer Brauereien GmbH." Regional ergänzt wurden, bestanden bis 1934. Die völlige Umstellung des Verbandswesens brachte erstmalig eine Marktordnung mit sich. Dem zwischenzeitig in "Kölner Brauerei-Verband e.V." umbenannten "Verein der Brauereien von Köln und Umgebung e.V." wurde innerhalb der "Wirtschaftsgruppe Brauerei" die Rolle einer Ortsobmannschaft innerhalb einer Rheinischen Bezirksgruppe zugesprochen. Nach Beendigung des zweiten Weltkrieges erfolgte die Auflösung dieser Wirtschaftsgruppe Brauerei, die im britischen Besatzungssektor durch provinzielle Brauereiverbände auf demokratischer Grundlage mit freiwilliger Mitgliedschaft ersetzt worden ist. So entstand zum ersten Male in der Brauerei-Organisation ein ausschließlich Rheinischer Brauerei-Verband, in dem 1946 der Jubiläum feiernder "Kölner Brauerei-Verband E.V." als die organisatorische Zusammenfassung aller handwerklichen und industriellen Brauereien des Regierungsbezirkes Köln eingegliedert wurde. Zur Vertretung besonderer Belange der obergärigen Hausbrauereien auf überlokaler Grundlage ist noch eine "Innung der handwerklichen Betriebe" vorgesehen und in Neubildung begriffen. Aus der Ansprache des Vorsitzenden des "Kölner Brauerei-Verband e.V.", des Herrn Brauereibesitzers Hermann Sester, geht hervor, dass sich der Kölner Brauerei-Verband als Ziel gesetzt hat, die Interessen seiner Mitglieder in jeglicher Hinsicht zu fördern und zwar nicht nur in Wahrung der Mitglieder-Belange allein, sondern auch hinsichtlich der betonten Pflege der alten guten Kölner Tradition der Gewerbes, unter der man schon immer etwas Echtes, Unverfälschtes und gediegen "Deftiges", also einen Konservatismus in gutem Sinne, verstanden habe. Man halte es aber dabei mit allem Fortschrittlichen unter der Devise "Das Bessere ist der, Feind des Guten". Der Vortragende hob weiterhin etliche ihm bedeutungsvoll erscheinende Gedankengänge über die geschichtliche Entwicklungszeit nach 1870 hervor. So hat das Kölner Braugewerbe im Gegensatz zur Entwicklung in anderen Bierstädten der Reiches den beispielsweise in Berlin, München, Dortmund unverkennbaren Zug in die Industrialisierung und konzernmäßige Zusammenballung nicht mitgemacht, sondern ist im Großen und Ganzen gesehen, seiner Kölner Eigenart treu, ein technisch hochentwickeltes mittelständisches Gewerbe geblieben und ist in seiner wirtschaftlichen Struktur gerade heute als "neuzeitlich entwickelt" anzusprechen.

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Es wurde herausgestellt, dass es einmal eine Zeit gegeben habe, in der die Brauerzunft als nicht zahlen- aber machtmäßig stärkste unter den Zünften aktiven Anteil an der Verwaltung der Vaterstadt genommen hat. Bisweilen sei sogar ein auf Lebzeiten gewählter Bannerherr der Brauerzunft Bürgermeister gewesen. Auch jetzt könne man es als Aktivität bezeichnen, wenn wie vorgesehen die Stadtverwaltung und der Kölner Brauerei-Verband in Zukunft bei der Aufbauarbeit recht eng zusammenarbeiten zum Wohl des Gemeinwesens. In früherer Zeit übte vornehmlich der Brauer von Köln den Brauch das Stammpersonal mit in den häuslichen Kreis, in die Familiengemeinschaft einzubeziehen; die veränderten Verhältnisse brachten es dann mit sich, dass sich die Sorge um die Mitarbeiter heute darauf beschränken muss, sie sozial anständig, d. h. ihren Leistungen und ihren Verdiensten um die Betriebsgemeinschaft entsprechend zu entlohnen. Die Betriebsräumlichkeiten sind gesund und unfallsicher zu gestalten, und es ist Vorsorge zu treffen für den Fall der Not, gleich ob ein Schicksalsschlag, Krankheit oder Invalidität die Ursache ist. Die Kölner Brauer haben im Arbeiter nicht nur den Hauptkonsumenten ihres zum Volksgetränk gewordenen Produktes gesehen, sondern auch den engen Mitarbeiter, dem sie auf Gedeih und Verderb verbunden sind. Angesichts seiner mittelständischen Struktur und seiner Tradition kann das Kölner Brauereigewerbe gegenüber den Bestrebungen zur Sozialisierung nicht unaufgeschlossen sein. Mit besonderer Freude und Genugtuung hat deshalb nicht nur das Kölner Braugewerbe, sondern das gesamte Gärungsgewerbe in West- und Norddeutschland davon Kenntnis genommen, dass die Kölner Stadtverwaltung entschlossen ist gerade diese Be1ange durch die Errichtung einer besonderen Hochschule zur Ausbildung von Wissenschaftlern und Praktikern des Gewerbes zu fördern. Brauereibesitzer Sester bezeichnete es als eine der vordringlichsten Aufgaben der in Vorbereitung befindlichen Hochschule für Brauereien die für die Rohstoffversorgung der Brauereien in erster Linie erforderlichen Bodenerzeugnisse in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaft zu schaffen. Gerade in der "Kölner Bucht" sind in früheren Jahrzehnten erfolgreiche Versuche in dieser Richtung gemacht worden, sodass man berechtigt sagen kann, dass die Voraussetzungen hinsichtlich Boden und Klima gegeben sind. Nach Erwähnung und Würdigung der erfreulich aktiven Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer in Köln befasste sich der Redner mit dem Verhältnis der Brauer zu ihren Abnehmern. Der allgemeine und absolute Kundenschutz wie er heute noch besteht habe zu einer Zeit Gesetzeskraft erhalten, als kriegsbedingte Verhältnisse die Ausschaltung der Konkurrenzkämpfe den Behörden angezeigt erscheinen ließen. Solange nun die Verhältnisse noch keine grundlegenden Veränderungen erfahren hätten, solange also die Brauereien ihrerseits noch nicht wieder frei hinsichtlich ihrer Bezugsmöglichkeiten, ihrer Transportmittel und ihrer technischen Weiterentwicklung geworden seien, solange dürfte die Aufhebung des Kundenschutzes als "verfrüht" anzusprechen sein. Dies auch im Interesse der Wirte selbst. Was das Darlehenswesen betrifft, so habe dieses Geschäft die Brauereibetriebe nicht nur stellenweise ihren Aufgaben als reines Erzeugungs- und Verkaufsunternehmen entfremdet, sondern leider auch da und dort ihren gesunden, d. h. auf "Treu und Glauben" beruhenden Geschäftsprinzipien untreu werden lassen und habe somit dem eigenen Ruf wie auch dem Ansehen der Gastwirte mehr geschadet als genützt. Den guten Ruf der beteiligten Kreise wieder herzustellen muss in Zukunft das Bestreben des Kölner Brauerei-Verbandes e.V. sein. Echter Kaufmanns- nicht Krämergeist soll alle Mitglieder erfüllen und es soll wieder wahr werden: "Ein Handschlag gilt, ein Manneswort!" Der Vortragende schloss mit dem zu beherzigenden Aufruf, dass alle Mitglieder sich immer bewusst sein mögen, dass eine "550-jährige Tradition" verpflichtet. Und dass eine "Petrus von Mailand Bruderschaft der Brauer", also eine in christlichem Gemeinschaftsgeist verbundene Vereinigung, den dauerhaften Zusammenhalt gefunden und damit die diese viele hundert Jahre währende Tradition möglich gemacht hat. Eingedenk dieser Tatsachen mögen sich die Mitglieder des "Kölner Brauerei-Verbandes e.V." — der seit Jahresbeginn nicht nur die untergärigen Brauereien der Stadt sondern auch fast alle obergärigen Hausbrauereien und die Betriebe der rings um Köln gelegenen Landbrauereien zu seinen Mitgliedern zählt — auch in Zukunft von gleichen Idealen beseelt sich wieder zusammenfinden, dann wird der Kölner Brauereigewerbe durch diese Zusammenarbeit für seinen Teil sein Bestes zum Wiederaufbau des Wirtschaftslebens in der alten Rhein-Metropole beitragen.

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Auch die von Herrn Dr. habil. Fritz Windisch anschließend gehaltene Ansprache würdigte das den Festakt auslösende Jubiläumsgeschehen. Männer von Tatkraft waren es die sich einst zur Brauerzunft zusammengeschlossen hatten, und die späterhin dazu beitrugen. dass die Brauereien zu hoher Blüte sich entfalten konnten. In feinabgestimmten Vergleichen zeigte diese Ansprache, dass man selbst bei den fortschrittlichsten Einrichtungen niemals das Zünftige, das Handwerkliche außer Acht lassen dürfe, weil es stets die Grundlage bei allen maschinellen Vervollkommnungen bildet. Andererseits darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass manche zünftige Einrichtung, an der aus sturer Zopfigkeit festgehalten wurde, mit der Arbeitsweise der Altvorderen nicht das geringste mehr zu tun hat, sondern nur eine lässige Rückschrittlichkeit bedeutet. Wie Dr. Windisch darlegte, können wir uns nicht genug in die instinktiven und klugen Arbeitsweisen der alten Brauerzunft vertiefen. Das höchste Ziel welches der Industrialisierung des Braugewerbes gesetzt ist, besteht darin: die Qualitätswerte des Handwerklichen und Zünftigen möglichst weitgehend zu erreichen. Überleitend zur Brauer-Hochschule stellte Dr. Windischfest, dass nun die Brauer in ihrem Bemühen ihre einst blühenden Betriebe gleich einem Phönix aus Schutt und Asche wieder neu erstehen zu lassen, nicht mehr allein stünden. Für die Belange des Brauwesens empfänglich, ist die Stadtverwaltung mit befreiender Tat auf die Seite des rheinischen Braugewerbes getreten. Hier am Rhein, wo die Maschinenindustrie neben der Brauerei und Mälzerei empor rankte, wird nun im Mittelpunkt stehend, das Gärungswissenschaftliche Lehrinstitut den Bogen von der stolzen Vergangenheit zur künftigen Wiederentfaltung schlagen. Daher muss auch die Aufbauarbeit im Braugewerbe nach wie vor Männer mit vortrefflichem, praktischem und theoretischem Wissen auf den Plan rufen, die nicht nur die Berufspflichten zu erfüllen im Stande sind, sondern sich auch bewusst sind, dass sie als Angehörige eines der vornehmsten Gewerbe, auch Pflichten der menschlichen Gesellschaft gegenüber zu erfüllen haben. An dem neugegründeten Forschungs- und Lehrinstitut seien nur besonders befähigte Lehrkräfte, die wissenschaftlich und praktisch erfahren und mit pädagogischer Befähigung ausgerüstet sind, am Platze; also bewährte anerkannte Fachleute. Persönlichkeiten und Leistungen müssen im Vordergrunde stehen mit der Zielsetzung: einen wirklich meisterlichen Nachwuchs, junge Brau- und Malzmeister von echtem Schrot und Korn mit charakterlicher Festigkeit heranzubilden.

Auf dem Fundamente einer 550-jährigen Brauer-Epoche weiter bauend, kann und wird sich der mit Energie und Tatkraft vorwärtsgetriebene Wiederaufbau über den Trümmerstätten dieser ältesten und vornehmsten Stätte deutscher Kultur vollziehen, weil man sich hier bewusst sei: vorwärts zustreben im Geiste der neue aufgekommenen Zeit, vorwärts zu streben im Lichte der hier Heimstätte findenden Brauwissenschaft. "Dazu gebe Gott reichsten Segen herein!" Aus der Fülle der weiteren Ansprachen und Glückwünsche der Behörden und Verbände aus dem Kreise der geladenen Gäste sei noch des prägnanten Vortrages des Präsidenten der Innungsbetriebe des Kölner Brauerei-Verbands und Vorsitzenden des Zonenverbandes, Herr Brauereibesitzer Hans Wilcken (Lübeck) gedacht. Der unterzog sich der dankbaren Aufgabe die "Mitarbeit und Mithilfe der Frau im Braugewerbe" gebührend zu würdigen. Es ist bemerkenswert, dass auch am Rhein, wo heute die Brauwirtschaft teilweise gänzlich neu aufgebaut werden muss, die Frauen auch im technischen Betrieb einen unverkennbaren Einfluss genommen haben. Schon im frühen Mittelalter waren die Frauen — vielleicht im Verfolg alter Überlieferungen — an der Zusammenstellung der Gruit teilhaftig. Dort, wo Frauen als Beisitzer- oder Leiterinnen tätig waren, wurden nur wenige personale Veränderungen vorgenommen. Schon seit langem kann man der Frau das Zeugnis nicht nehmen, das sie einen sicheren Blick für kommende Entwicklungen im Braugewerbe hat und dass der Erfolgssinn der Frau sehr entwickelt ist. Anschließend brachte Herr Wilcken einen "poetischen Gruß" zu Gehör, der in wohlgesetzten Reimen "festverschönernd" an die Adresse sämtlicher Mitglieder des zum Jubiläums versammelten Kölner Brauerei-Verband e.V. gerichtet war. Der von Herrn Dr. Heinz Zens vortrefflich geleitete Festakt klang unter erlesenen Darbietungen eines Streichquartetts aus.

Angesichts seiner um das gesamte deutsche Braugewerbe erworbenen großen Verdienste wurde Herr Brauereibesitzer Jakob Immendorf (Köln) unter der lebhaften Zustimmung der Mitglieder zum Ehrenvorsitzenden des Kölner Brauerei-Verbandes e. V. ernannt und gefeiert. Reger Gedankenaustausch und wohlgesetzte Rede verband die Geladenen bei einer Nachfeier in fröhlicher Tafelrunde.

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